Zahnärzt*innen fordern gesetzliche Freigabe von Botox für therapeutische und ästhetische Behandlungen

Mein Kollege Dr. Artur Hermann und ich haben beschlossen, eine Petition zu starten um eine Gesetzesänderung zu erwirken.

Unsere Petition fordert eine gesetzliche Freigabe für Botulinumtoxin im therapeutischen und ästhetischen Bereich in für Zahnärzt*innen.

Dies ist mein erster Text-Entwurf für die Kampagne:

Seit Jahren warten wir Zahnmediziner*innen vergeblich darauf, dass sich in Sachen Botox-Therapie etwas zu unseren und den Gunsten unserer Patienten verändert – doch nichts passiert.
Au contraire, das Gesetz, das uns Zahnärzt*innen verbietet, bei unseren Patient*innen Botulinumtoxin zu verwenden, wird von Gerichtsurteil zu Gerichtsurteil weiter erhärtet.

Einige mutige Kollegen lassen es immer noch darauf ankommen, und verabreichen trotz des Verbotes, ihren Patienten das Medikament, weil sie überzeugt sind, dass es die richtige Behandlung ist. Dafür riskieren sie extrem harte Strafen bis hin zum Approbationsverlust.
Es geht hier vor allem um die Anwendung beim

  • Formenkreis der craniomandibulären Funktionsstörungen und
  • in der ästhetischen Zahnmedizin.

Craniomandibuläre Funktionsstörungen beinhalten lästige, schmerzhafte bis extrem belastende unwillkürliche Erscheinungen wie

Zähne pressen,
Knirschen,
Zungenpressen,
Wangensaugen,
Lippensaugen,

Dadurch können schwerwiegende Folgen wie

Schmerzen,
Bewegungseinschränkungen,
Kieferglenksbeschwerden und -degenerationen
Zahnfrakturen und Abrieb

Bisslagenabsenkung
Zahnwurzelentzündungen, Nekrosen und Zahnverlust,
Spannungskopfschmerzen,
Nackenschmerzen,
Zungenbrennen,
Schlafstörungen,

Tinnitus etc. sein.

In schweren Fällen kommt es zu chronischen Verläufen, wegen derer die Patienten arbeitsunfähig und depressiv werden.

Eine frühzeitige Behandlung mit Botox könnte vielen Patienten helfen, und ihnen einen langen Leidensweg ersparen.

Im ästhetischen Bereich erleben wir als Zahnärzte täglich, dass Menschen mit einem schönen Lächeln mehr Selbstbewusstsein, und damit mehr Erfolg und ein glücklicheres Leben haben. Nach ästhetischen Verbesserungen im Mundbereich erleben nicht wenige Menschen einen ganzen Persönlichkeitswandel, der sie zu neuen Jobmöglichkeiten und einem erfüllterem Liebesleben führt. Sich selbst als schön zu empfinden lässt uns Menschen uns besser in unserer Haut fühlen. Daraus entwickeln sich Selbstvertrauen und Zuversicht, die  andere positive und weitreichendere psychologische und psychosomatische Verbesserungen nach sich ziehen.

Botox Behandlungen durch die Zahnärzteschaft würden in beiden Bereichen sinnvolle und erstrebenswerte Ergänzungen zu unserem Therapie Spektrum sein.

Das Gesetz verhindert all das – den logischen Zugang von Patienten zu einer sinnvollen und kompetenten Behandlung durch Zahnärzt*innen mit einer zahnärztlichen Approbation.

Ärzte aller anderen Fachrichtungen, zum Beispiel Allgemeinmedizin, Kardiologie, Endokrinologie, Innere Medizin und daneben auch Heilpraktiker dürfen sich das Wissen zur Anwendung von Botox aneignen und das Medikament spritzen, wo immer sie wollen.
Nur wir Zahnmediziner*innen sind ausgenommen – für uns ist das eine groteske Gesetzeslage.

Wir operieren täglich im Mund, im Kiefer, an der Mundschleimhaut. Wir verordnen Physiotherapie, Schmerzmittel, Muskelrelaxantien, Magnesium. Wir operieren im ästhetischen und funktionalen Bereich, setzen Implantate, Knochenersatzmaterial, und haben die meiste Erfahrung mit Patienten, die knirschen und pressen und jahrelang nicht lachen, weil sie sich für ihre Zähne und ihre Mundpartie schämen.

Wir wollen Botox im Zusammenhang mit CMD und zur ästhetischen Verbesserung der Mundpartie, wozu wir natürlich auch die Falten um den Mund und die Nasolabialfalten zählen, verwenden dürfen.

Wir wollen als Zahnärzt*innen nicht gezwungen sein, Heilpraktiker zu werden!

Damit würden wir unsere Ausbildung, unsere Fähigkeiten und unsere Zahnmedizinische Erfahrung degradieren! Das nehmen wir nicht länger hin!

Damit muss Schluss sein! Unterzeichnen Sie hier!
Unterstützen Sie uns und unsere Patienten, damit sie bei ihren Zahnärzt*innen, den natürlichen Fachleuten für Craniomandibuläre Dysfunktionen und ästhetisches Lächeln, die beste Behandlung bekommen dürfen.

 

 

 

 

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